Hausaufgabenkonzept

Es besteht bei allen beteiligten Lehrern/innen, Erziehern/innen und Eltern Einigkeit darüber, dass in allen Jahrgangsstufen regelmäßig Hausaufgaben erteilt werden. Die Verantwortung für die Erledigung der Hausaufgaben liegt in erster Linie bei den Kindern und Eltern. Schule und Nachmittagsbetreuung unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung der Hausaufgaben. Dies wird in folgenden Grundsätzen dargelegt:

  1. Schriftliche Hausaufgaben müssen von allen Kindern selbstständig angefertigt werden können.
  2. Die Planung der täglichen Hausaufgaben ist in die Unterrichtsplanung der Lehrer/innen mit einzubeziehen.
  3. Hausaufgaben sind nach Möglichkeit differenziert zu erteilen. Der Schwierigkeitsgrad muss dem Alter und den individuellen Kompetenzen der Schüler/innen entsprechen. Schwächeren Schüler/innen muss die Möglichkeit gegeben werden, den Umfang der Hausaufgaben zu bewältigen sowohl zeitlich als auch vom qualitativen Anspruch der Aufgabe her. Begabte Schüler/innen müssen durch den Anspruch der Aufgaben herausgefordert werden.

    Wir streben Erfolgserlebnisse an!
  4. Der Umfang ist so zu bemessen, dass bei durchschnittlichem Arbeitstempo folgender zeitlicher Mittelwert angestrebt wird:

    1. Schulbesuchsjahr: 20 Min
    2. Schulbesuchsjahr: 25 Min
    Klasse 3/4: 35 Min
  5. Alle Hausaufgaben sind im Unterricht zu kontrollieren und/oder auszuwerten. Jedes Kind braucht das Gefühl, dass seine Arbeit wahrgenommen, respektiert und geschätzt wird.
  6. Es ist verpflichtend für alle Kinder, ein Hausaufgabenheft zu führen. Die Hausaufgaben müssen an einem mit der Klasse besprochenem Ort im Klassenzimmer für alle Kinder sichtbar aufgeschrieben sein, bei Bedarf mit Zeitangabe, bis wann sie erledigt sein müssen.
  7. Hausaufgaben müssen mindestens einmal im Schuljahr - vorrangig zu Beginn - Thema des Unterrichts sowie des Elternabends sein, um für alle Beteiligten Transparenz herzustellen.
  8. Die Eltern (und die Kinder) haben die Pflicht, sich mit Hilfe des Hausaufgabenheftes täglich zu informieren, welche Hausaufgaben erteilt wurden und zu kontrollieren, ob ihr Kind diese angefertigt hat.
  9. Beim Fernbleiben vom Unterricht ist es Pflicht der Schüler/innen und Eltern, sich um das Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes zu kümmern.